NEUE ADRESSE SEIT NOVEMBER 2022

Seit 22.11.2022 finden Sie uns unter der folgenden Adresse:

Bahnhofstraße 14
D-86551 Aichach

Warum sollten Sie
uns engagieren?

Stolze Tradition. Stolze Geschichte.

Notartätigkeit seit über 100 Jahren wird von uns fortgesetzt. In der Region stark verwurzelt entwickeln wir unser Dienstleistungsangebot in weiser Voraussicht stetig weiter und machen es für Sie zukunftsfähig und attraktiv. Wir wissen es zu schätzen, wenn unsere Mandanten unseren schnellen Service, die passgenauen Lösungen für den Einzelnen und die souveräne Herangehensweise weiterempfehlen.

Als Unternehmens-Kompetenzzentrum begleiten wir Sie auf Ihrem Weg durch den Paragraphen-Dschungel und helfen bei der effizienten Gestaltung Ihrer Verträge.

Auswärtstermin in unserem Amtsbereich auf Anfrage: 

Mandanten mit eingeschränkter Mobilität besuchen wir auch zu Hause oder in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, um eine Unterschrift zu beglaubigen oder für eine Beurkundung. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte. 

URKUNDEN

Verträge, Handelsregister-anmeldungen, Grundschulden und Hypotheken

ERB- UND STEUERRECHT

unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen und Rückforderungsrechten des Staates, wenn es zum Pflege-fall kommt.

FIRMENGRÜNDUNG

GmbH oder UG gründen, ab Mitte 2021 auch elektronisch. Anmeldungen zum Handelsregister, Geschäftsanteilsabtretungen, Wahl der richtigen Rechtsform

IMMOBILIENVERTRÄGE

Kaufvertrag, Schenkung, Überlassung, Grundschuld, Hypothek

ERBRECHT

Testament und Erbvertrag, Übergabe und Stiftung, wir beraten umfassend in erbrechtlichen Fragen

FAMILIENRECHT

Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, Adoption

Kompetenz aus erster Hand

Beurkundungen auch in englischer Sprache. Jetzt informieren

Wann sich die Gründung einer GmbH empfiehlt. Jetzt informieren

Unternehmensnachfolge
Wir helfen bei der Planung und Durchführung mit den passenden Verträgen. mehr

Warum eine Vorsorgevollmacht für Unfall, Alter, Krankheit Sinn macht. mehr

FAQ: Top Fragen

Kann mir die notarielle Urkunde später Kosten sparen?

Notarurkunden bringen auch Kostenvorteile. So ersetzt das vom Notar beurkundete Testament in der Regel den sonst notwendigen Erbschein. Ein Erbschein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch den Notar kosten würden.

Wonach richten sich die Notargebühren? Kann sie der Notar nach seinem Ermessen festsetzen?

Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach Wert und Bedeutung des jeweiligen Geschäfts. Für jedes Geschäft sieht das bundesweit für alle Notare gleich geltende Gerichts- und Notarkostengesetz einen bestimmten Gebührensatz vor. Die Gebühr orientiert sich danach nicht am Arbeitsaufwand des Notars, sondern nach dem „Geschäftswert“. Der Geschäftswert richtet sich nach dem ökonomischen Wert der beurkundeten Erklärungen. Häufig kommt er als bestimmter Geldbetrag in der Urkunde zum Ausdruck. Wird ein unbebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von EUR 100.000 verkauft, dann ist dieser Betrag der Geschäftswert. In anderen Fällen, etwa bei der Bestellung eines Geh- und Fahrtrechts, lässt sich der Geschäftswert oft nur schätzen. Es kann also für ein einfaches Geschäft eine hohe Gebühr anfallen, während für ein schwieriges und aufwändiges Geschäft nur die sog. Mindestgebühr zum Ansatz kommt.

Ausgehend vom Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Erstellung des Entwurfs sowie die Beurkundung der Erklärungen.

In Bereichen, in denen starre Gebührensätze zu unangemessenen Ergebnissen führen können, insbesondere bei der Vergütung der Entwurfs- und Beratungstätigkeit des Notars, besteht aufgrund der gesetzlichen Rahmengebühren eine gewisse Flexibilität.

Wie hoch sind die Notarkosten konkret?

Auf den Seiten der Bundesnotarkammer finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu den Notargebühren. (http://www.bnotk.de) Die dort aufgeführten Berechnungsbeispiele erfassen jedoch nur typische Fallkonstellationen. Weitere Orientierung bietet der von der Bundesnotarkammer erstellte Gebührenrechner auf Basis des Programms Microsoft Excel.

Der Gebührenrechner kann hier heruntergeladen werden: http://www.bnotk.de/_medien/130729-Gebuehrenrechner-V-1.0.xlsx

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall abweichende Kosten entstehen können, der Rechner also nur eine erste Orientierung geben kann.

Kann ich den Notar frei wählen?

Unsere Zuständigkeit als Notare mit dem Amtssitz in Aichach ist nicht beschränkt auf Immobilien, Gesellschaften, Nachlässe und ähnliches in Aichach und dem Wittelsbacher Land. Sie brauchen auch keinen Wohnsitz in Aichach oder Umgebung zu haben oder eine Vorurkunde bei uns oder einem unserer Amtsvorgänger errichtet haben, um uns beauftragen zu können. Als deutsche Notare haben wir eine umfassende Beratungs-, Beurkundungs- und Beglaubigungszuständigkeit. Sie sind in der Wahl Ihres Notars frei. Wir freuen uns über Ihren Auftrag.

Notariat