Warum eine Vorsorgevollmacht für Unfall, Alter und Krankheit Sinn macht

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie im Ernstfall die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden. Denn das Betreuungsgericht darf keinen Betreuer einsetzen, wenn und soweit ein Bevollmächtigter Ihre Angelegenheiten im Ernstfall ebenso gut wie ein Betreuer regeln kann. Damit wird Ihr Recht auf Selbstbestimmung gestärkt.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie „in gesunden Tagen“ die Vertrauensperson oder -personen selbst bestimmen, die bei später eintretender Geschäftsunfähigkeit für Sie entscheiden und handeln. Zusätzlich zur einer Vorsorgevollmacht empfiehlt sich die Errichtung einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung.

Für Vollmachten gilt grundsätzlich das Prinzip der Formfreiheit. Allerdings sollten Vorsorgevollmachten zu Nachweiszwecken mindestens schriftlich gefasst werden. Ideal ist es, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen. Das bringt zusätzliche Vorteile und ist für einige Geschäfte sogar zwingend vorgeschrieben.

Wir Notare sorgen für rechtssichere Formulierungen und beraten Sie über die Reichweite und den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht. Wir schützen Sie vor inhaltlich fehlerhaften bzw. ungenau abgefassten Vollmachten.

Die notarielle Urkunde verschafft Gewissheit über die Identität des die Vollmacht Erteilenden. Das ist im Ernstfall besonders wichtig, weil sich der Betroffene im Fall der Fälle nicht mehr selbst äußern kann.

Wir Notare treffen in der Urkunde Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit. Wir müssen nach dem Gesetz unsere Mitwirkung verweigern, wenn der Vollmachtgeber bereits geschäftsunfähig sein sollte. Die Vorsorgevollmacht kann daher später schwieriger angefochten werden.

Wir Notare verwahren für Sie die Urschrift der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht. Wir können auch nach Jahrzehnten Ausfertigungen erteilen, falls dies erforderlich sein sollte. Die Ausfertigung ist eine offizielle Kopie des Originals, die im Rechtsverkehr zum Nachweis der Vorsorgevollmacht dient. Dadurch wird verhindert, dass die Vertrauensperson dadurch handlungsunfähig wird, dass sie ihre Vollmacht im Rechtsverkehr nicht nachweisen kann, weil sie die Originalurkunde verloren hat.

Eine Vollmacht erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie im Fall des Falles gefunden wird. Aus diesem Grund ist die Registrierung jeder Vorsorgeverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer so wichtig: Damit sie gefunden wird! Die Stiftung Warentest (Das Vorsorge-Set, 4. Auflage, S. 35) empfiehlt daher: „Jeder, der seine rechtliche Vorsorge regelt, sollte seine Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.“ Wir Notare nehmen die Registrierung gerne für Sie vor und senden Ihnen eine Bestätigung darüber zu.